Bearbeiten von „Geschäftsordnung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften/Dokument“
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Die Konferenz der Sächsischen Studentenräte nennt sich auch Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS). Der Landessprecherrat wird als LandessprecherInnenrat (LSR) bezeichnet. | Die Konferenz der Sächsischen Studentenräte nennt sich auch Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS). Der Landessprecherrat wird als LandessprecherInnenrat (LSR) bezeichnet. | ||
− | ==== § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung | + | ==== § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung ==== |
# Die KSS besteht aus den Studierendenschaften der Hochschulen im Freistaat Sachsen nach [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4771115631165&jlink=p1 § 1] Abs. 1 SächsHSFG. Mitglieder sind alle Studierendenräte dieser Studierendenschaften, die den Zusammenschluss nach [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4771115631165&jlink=p28 § 28] SächsHSFG bilden. Eine Anerkennung weiterer Mitglieder ist möglich und bedarf einer Ordnung. | # Die KSS besteht aus den Studierendenschaften der Hochschulen im Freistaat Sachsen nach [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4771115631165&jlink=p1 § 1] Abs. 1 SächsHSFG. Mitglieder sind alle Studierendenräte dieser Studierendenschaften, die den Zusammenschluss nach [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4771115631165&jlink=p28 § 28] SächsHSFG bilden. Eine Anerkennung weiterer Mitglieder ist möglich und bedarf einer Ordnung. |